Hausordnung

1. Der Zutritt zum Gelände ist lediglich Personen ab 16 Jahren mit einem gültigen Ticket gestattet. Eine Begleitperson berechtigt keine Person unter 16 Jahren zum Eintritt.

2. Jede Person muss einen gültigen Lichtbildausweis vorlegen können (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein). Eine Kopie des Dokumentes ist nicht zulässig. Sollte kein gültiges Dokument vorliegen, kann der Zutritt verweigert werden.

3. Die Mitnahme von eigenen Speisen, Getränken und Farbpulver ist untersagt. Das Mitführen von gefährlichen Gegenständen (z.B. Waffen) ist nicht gestattet.

4. Das Mitführen von Drogen jeglicher Art ist strengstens untersagt. Das Auffinden von Betäubungsmitteln führt zum Platzverweis und kann mit einer sofortigen Strafanzeige gekoppelt werden. Ein Anspruch auf die Erstattung des Ticketpreises besteht nicht.

5. Mit dem Betreten des Geländes stimmt man überein, dass Foto- und Videoaufnahmen von der eigenen Person gemacht werden dürfen. Sämtliches Material darf die Justa-Event GmbH für Werbe- und Präsentationszwecke nutzen. Ein Rechts- und Vergütungsanspruch besteht nicht.

6. Auf andere Personen muss Rücksicht genommen werden. Die Farbe sollte nicht direkt ins Gesicht geschmissen werden.

7. Jede Person ist für die eigene körperliche Verfassung selbst verantwortlich. Augen-, Mund- und Gehörschutz können beim Farb- und Merchandiseverkauf erworben werden. Des Weiteren ist Allergikern und Asthmatikern der Sinn und Zweck der Veranstaltung bekannt, sodass die Justa-Event GmbH keine Haftung für körperliche Schäden durch Reaktionen mit Speisen, Getränken und Farben übernimmt. Justa-Event GmbH haftet nicht für eine Verfärbung der Haare durch die Reaktion von dem Farbpulver mit dem Haarfärbemittel.

8. Justa-Event GmbH übernimmt keine Haftung für Gegenstände, Jacken, Taschen, Handys etc.

9. Das Widersetzen einer Regel kann zum sofortigen Platzverweis führen. Ein Anspruch auf die Erstattung des Ticketpreises besteht nicht.